Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeine Bestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Björn Hahner Beratung-Coaching-Training und dem Dienstberechtigten (Teilnehmer). Individualvereinbarungen oder die „Besonderen Vertragsbedingungen“ haben Vorrang.
- Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers. AGB des Teilnehmers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, verpflichten Björn Hahner Beratung-Coaching-Training auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
- Vertragsabschluss
- Verträge werden zwischen Björn Hahner Beratung-Coaching-Training und dem Dienstberechtigen (Teilnehmer) geschlossen. Dienstberechtigte können natürliche oder juristische Personen sein. Der Dienstberechtigte kann die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegennehmen. Er ist berechtigt, eine andere geeignete Person zu benennen, die an den Veranstaltungen (z.B. Seminare, Trainings u.a.) teilnehmen kann. Geeignet sind Personen, die die Zugangsvoraussetzungen Björn Hahner Beratung-Coaching-Training erfüllen. Der Dienstberechtigte bleibt in diesem Fall jedoch Vertragspartner und damit Teilnehmer. Er steht in vollem Umfang für das Verhalten der von ihm benannten Person ein, es sei denn, es wird mit ihm ein gesonderter Vertrag geschlossen.
- Die Veranstaltungsanmeldung erfolgt durch das vollständige wahrheitsgemäße Ausfüllen und Übersenden der durch Björn Hahner Beratung-Coaching-Training vorgegebenen Anmeldeformulare oder durch Online-Anmeldungen über die Homepage von Björn Hahner Beratung-Coaching-Training. Die Übersendung der Anmeldeformulare kann auf dem Postweg, Online oder durch Übergabe erfolgen.
- Der Vertrag wird durch eine Anmeldebestätigung von Björn Hahner Beratung-Coaching-Training, die auf schriftlichem Wege, persönlich oder online erfolgen kann, geschlossen.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie durch die Björn Hahner Beratung-Coaching-Training schriftlich, in Textform oder online bestätigt werden. Die Aufhebung dieses Formerfordernisses bedarf der Schriftform.
- Leistungen von Björn Hahner Beratung-Coaching-Training
- Björn Hahner Beratung-Coaching-Training erbringt seine Leistungen selbst oder durch eigene Mitarbeiter. Er ist außerdem berechtigt, die Leistungen durch freie Mitarbeiter zu erbringen.
- Der Teilnehmer kann sich über Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen im Prospekt und auf der Homepage von Björn Hahner Beratung-Coaching-Training informieren bzw. die Leistungen werden mit ihm in Briefings und Meetings vorab individuell entwickelt und vereinbart. Bei unternehmensspezifischen Seminaren und Trainings gilt die jeweils vereinbarte Konzeption. Etwaige weitere Informationen kann der Teilnehmer bei Björn Hahner Beratung-Coaching-Training anfordern.
- Die jeweiligen Veranstaltungsorte und die durchführenden Mitarbeiter werden dem Teilnehmer rechtzeitig vor Beginn mitgeteilt. Björn Hahner Beratung-Coaching-Training behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, Programme zu ändern oder einen Wechsel in der Person der Mitarbeiter vorzunehmen. Dem Teilnehmer steht in diesen Fällen kein außerordentliches Kündigungs-, Rücktritts- bzw. Minderungsrecht zu.
- Björn Hahner Beratung-Coaching-Training ist berechtigt, insbesondere bei einer zu geringen Anmeldezahl, bei Ausfall eines Mitarbeiters – soweit nicht rechtzeitig ein Ersatz verpflichtet werden kann – oder bei nicht vorhersehbarem Wegfall der Räumlichkeiten, die Veranstaltung abzusagen. Björn Hahner Beratung-Coaching-Training schließt ausdrücklich ein etwaiges Beschaffungsrisiko oder eine Garantie zur Durchführung der Veranstaltungen aus. Muss eine Veranstaltung aus vorgenannten Gründen oder aus anderen Gründen abgesagt werden, ist Björn Hahner Beratung-Coaching-Training berechtigt, dem Teilnehmer einen Ersatztermin vorzuschlagen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, innerhalb 10 Tagen, jedoch spätestens 5 Tage vor Beginn der Ersatzveranstaltung – sofern diese Frist kürzer ist –, seine Teilnahme schriftlich abzusagen. Andernfalls bleibt er zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Sagt der Teilnehmer rechtzeitig seine Teilnahme ab, hat er Anspruch auf Rückzahlung seiner bereits gezahlten Vergütung.
- Weitergehende Ansprüche auf Ersatz- oder Folgekosten, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten oder Verdienstausfall, die sich aus der berechtigten Veranstaltungsabsage ergeben könnten, hat der Teilnehmer nicht.
- In den Honoraren und Veranstaltungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, folgende Leistungen nicht enthalten:
a. Übernachtungen,
b. Reisekosten,
c. Verpflegungskosten der Teilnehmer,
d. Raum- und Raumnebenkosten.
- Urheberrechte
- Sämtliche Publikationen, insbesondere Konzepte, Veranstaltungsinhalte, Unterlagen und Prospekte von Björn Hahner Beratung-Coaching-Training und ihrer Mitarbeiter sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Veranstaltungen. Der Teilnehmer ist berechtigt, die im Rahmen seiner gebuchten und bezahlten Veranstaltung erhaltenen Informationen und Publikationen für eigene interne Zwecke zu nutzen.
- Dem Teilnehmer ist es untersagt, Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder für Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, zu vervielfältigen. Der Teilnehmer wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Verletzung des Urheberrechts Schadensersatz- und Unterlassungspflichten begründet, sowie strafrechtlich verfolgt werden kann.
- Rechte von Björn Hahner Beratung-Coaching-Training
- Björn Hahner Beratung-Coaching-Training und ihre Mitarbeiter behalten sich ausdrücklich das Recht vor, das Vertragsverhältnis bei Störungen der Veranstaltung von einigem Gewicht oder bei strafbaren Handlungen gegenüber Björn Hahner Beratung-Coaching-Training oder anderen Teilnehmern (z. B. Ehrverletzung oder Diebstahl) außerordentlich zu kündigen und den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Björn Hahner Beratung-Coaching-Training behält sich in diesem Falle weitere Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
- Björn Hahner Beratung-Coaching-Training ist berechtigt, seine Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Teilnehmers anzubieten.
- Zahlungsbedingungen
- Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich angegeben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Soweit bei Vertragsabschluss keine andere Regelung getroffen ist, werden die Teilnehmergebühren mit Zugang der Teilnahmebestätigung und der Rechnung ohne Abzug fällig und sind bis spätestens 10 Tage nach Rechnungszugang zu zahlen.
- Der Teilnehmer kommt nach Fälligkeit, unabhängig vom Verzugseintritt nach 7.2 (§ 286 II 2 BGB), durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung, in Zahlungsverzug.
- Bei Zahlungsverzug hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Björn Hahner Beratung-Coaching-Training ist berechtigt, den Teilnehmer während des Zahlungsverzugs im Rahmen ihres Zurückbehaltungsrechts von der Veranstaltung auszuschließen.
- Während des Zahlungsverzuges ist Björn Hahner Beratung-Coaching-Training berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und von 8 Prozentpunkten über dem Basisansatz bei Unternehmen geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
- Widerrufsrecht
Sofern der Vertrag durch einen Verbraucher mit Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde, kann der Verbraucher innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsbestätigung den Vertrag in Textform ohne Begründung gegenüber Björn Hahner Beratung-Coaching-Training widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt mit der Teilnahme an der Veranstaltung. - Vertragsbeendigung
- Unabhängig vom vorgenannten Widerrufsrecht bleibt dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht nach folgenden Maßgaben vorbehalten:
a. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber Björn Hahner Beratung-Coaching-Training zu erklären.
b. Als Basis gelten die – zum Start des Projektes – vereinbarten Veranstaltungsstermine.
c. Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Stornogebühren an
d. Bei Rücktritt von weniger als 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 50%,
e. bei Rücktritt von weniger als 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist der volle Betrag der vereinbarten Veranstaltungsgebühr zu zahlen. - Mit dieser Gebühr sind die Bearbeitungskosten, Aufwendungen und Schadensersatz abgegolten. Bis dahin geleistete Zahlungen werden mit der Stornogebühr verrechnet. Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
- Ist eine bestimmte (Mindest-) Veranstaltungsdauer vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
- Unabhängig vom vorgenannten Widerrufsrecht bleibt dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht nach folgenden Maßgaben vorbehalten:
- Datenschutz
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ggf. anfallenden Anmeldeformulare wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Andernfalls ist Björn Hahner Beratung-Coaching-Training berechtigt, die Anmeldung abzulehnen oder den Vertrag anzufechten.
- Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten von Björn Hahner Beratung-Coaching-Training gespeichert werden. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden von der Björn Hahner Beratung-Coaching-Training nicht an Dritte weitergegeben.
- Björn Hahner Beratung-Coaching-Training verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Teilnehmer bekannt geworden sind, sofern dem nicht dringende berechtigte Interessen der Björn Hahner Beratung-Coaching-Training entgegenstehen (zum Beispiel Durchsetzung von Gebührenforderungen).
- Haftung
- Der Teilnehmer wird aufgefordert, auf seine persönlichen Gegenstände zu achten. Für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen der Teilnehmer haftet Björn Hahner Beratung-Coaching-Training nicht bzw. nur bis zur Höhe einer etwaig bestehenden Versicherungssumme.
- Die Björn Hahner Beratung-Coaching-Training ist um die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Veranstaltungsinhalte bemüht. Der Teilnehmer wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich durch Änderungen der Rechtslage, wissenschaftlicher Ansichten oder im Einzelfall andere Beurteilungen ergeben können.
- Björn Hahner Beratung-Coaching-Training haftet für Schäden, die durch sie oder durch ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht werden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Björn Hahner Beratung-Coaching-Training nur auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Schadensbetrag ist je Einzelfall auf die Veranstaltungsgebühr begrenzt. Soweit eine Versicherung von Björn Hahner Beratung-Coaching-Training einen höheren Schadensersatz leistet, ist der Schadensersatzanspruch – auch für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf die Versicherungsleistung begrenzt. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.
- Der Teilnehmer darf gegen Forderungen von Björn Hahner Beratung-Coaching-Training nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen aufrechnen.
-
Verjährung
Mit Ausnahme der Haftung wegen Vorsatzes vereinbaren die Parteien eine Verjährungsfrist von 6 Monaten für alle wechselseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag und seiner Beendigung. Die Verjährungsfrist beginnt mit Veranstaltungsende. - Sonstige Bestimmungen
- Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Aufführungen der femininen Form bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf den verbesserten Sprachfluss zurückzuführen.
- Ist der Teilnehmer Kaufmann, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Björn Hahner Beratung-Coaching-Training in München als vereinbart.
- Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmung(en) des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder ihre Rechtswirkung später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner unter Berücksichtigung der Verkehrssitte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.
Rechtliches